Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem eigenen Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Beim Abzug der Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Denn die Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.